„Das neue Pflegestärkungsgesetz - ein Gewinn für pflegende Angehörige?“ am 25.4. in Marktheidenfeld

Die Referentinnen mit den Organisatoren

25. April 2018

Die Informationsveranstaltung „Das neue Pflegestärkungsgesetz - ein Gewinn für pflegende Angehörige?“ am 25.4. im „Hotel zur schönen Aussicht“ in Marktheidenfeld Auf großes Interesse stieß der Vortrag von Dagmar Hindenburg von der Pflegedienstleitung der Arbeiterwohlfahrt in Würzburg, über das zweite Pflegestärkungsgesetz bei der AWO Marktheidenfeld und der AG 60+ der SPD. Werner Baur, Vorsitzender der AG 60+ im Unterbezirk Main-Spessart Miltenberg und Ragnhild Buzcko, die Vorsitzende der AWO Marktheidenfeld führten zunächst in das Thema ein und betonten die Notwendigkeit des Pflegestärkungsgesetzes, dessen dritte Auflage nunmehr bevorsteht.

„Schon mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 und der dreistufigen Pflegebedürftigkeit von Senioren hagelte es Kritik an diesem System,“ so Dagmar Hindenburg. Seit Januar 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die Auskunft darüber geben sollen, wie selbstständig jemand ist. Das zweite Pflegestärkungsgesetz folgt dem Grundsatz „Ambulant vor stationär". Grund der Änderung des Gesetzes ist auch die steigende Anzahl von Demenzerkrankungen gewesen, so die Pflegedienstleiterin der AWO. Jährlich nimmt die Zahl der an Demenz erkrankten Menschen um mehr als 40000 in Deutschland zu. Dem wurde mit dem neuen Gesetz Rechnung getragen. Bisher habe es auch so gut wie keine Schwierigkeiten bei der Überleitung von Pflegestufen in die Pflegegrade gegeben. Nach wie vor extrem schwer ist es für die Pflegedienste gute Fachkräfte in der Pflege zu finden. Ob sich dies in Zukunft ändern wird, erscheint fraglich. Die Anforderungen werden immer höher und die Bezahlung hinkt immer noch hinterher. Sollte es an Personal mangeln, müssten die Einrichtungen sogar Belegungen drosseln. „Noch ist es aber Gott sei Dank nicht so weit,“ so Dagmar Hindenburg. In den Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt gab es keinerlei Probleme mit der neuen gesetzlichen Regelung. Die Bewohner wurden von den Pflegestufen in die Pflegegrade übergeleitet und genossen dabei Bestandsschutz. Dadurch konnten Leistungseinbußen vermieden werden. Nur einige Krankenkassen haben ihre Aufklärungspflicht nicht ernst genommen und die Versicherten nicht ausreichend oder gar falsch informiert. Der stellvertretende Bezirksvorsitzende der AWO Unterfranken, Harald Schneider, führte aus, dass die AWO ihre Beratungspflicht sehr ernst nimmt und den Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite steht. So sind in Unterfranken schon viele Veranstaltungen durchgeführt worden, aber auch viele individuelle Beratungen vorgenommen worden. Den Ausführungen der Pflegedienstleiterin schloss sich eine lebhafte Diskussion mit vielen Fragen an.
Dabei ging es auch um die 125 Euro pro Monat Entlastungsleistungen, die zum Beispiel für Gruppenbetreuung genommen werden können. Dieses Geld könne aber auch zur Entlastung von Angehörigen investiert werden. Die Referentin wies außerdem darauf hin, dass es auch möglich ist, einmalig 4000 Euro für das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen zu erhalten. Dieser Umstand ist vielen nicht bekannt.

Werner Baur, dankte der Referentin für ihren sehr an der Praxis orientierten Vortrag und überreichte ihr einen Blumenstrauß.

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